Bundesverband für Kindertagespflege e.V.
Baumschulenstraße 74
12437 Berlin
Tel.: 030 / 78 09 70 69
E-Mail: info@bvktp.de
Der Bundesverband für Kindertagespflege hat zum Jubiläumsjahr eine Pressemitteilung herausgegeben. Lesen Sie hier:
Pressemitteilung
2024 gibt es ein Jubiläum zu feiern. 1974 startete die damalige Bundesregierung das Modellprojekt „Tagesmütter“ mit über 20 Modellkommunen, in denen Tagesmütter – damals noch keine Tagesväter – Kinder im familienähnlichen Umfeld öffentlich finanziert betreuten. Das Modellprojekt, das fünf Jahre lief, stellt den Beginn der bundesweiten Einführung der Kindertagespflege in Deutschland dar.
In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt bzw. extra angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern. Je nach Landesregelung ist es auch möglich, im Verbund zweier oder mehrerer Kindertagespflegepersonen mehr als fünf Kinder zu betreuen. Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus. Um Kinder in Tagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nötig.
Die Kindertagespflegepersonen begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder, ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander Grundlegendes, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Im familiären Umfeld erfahren Kinder Alltagsbildung, die Voraussetzung für schulische Bildung ist.
Als Angebot der Jugendhilfe ist die Kindertagespflege für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Kindertagespflegeperson erhält vom öffentlichen Jugendhilfeträger u.a. ein Entgelt für Ihre Leistung und die Erstattung der Sachkosten. In der privat vereinbarten Kindertagespflege wird das Entgelt zwischen der Kindertagespflegeperson und Eltern verhandelt.
Das Jugendamt prüft die Räumlichkeiten und achtet beim Hausbesuch auf die Sicherheitsvorkehrungen für die Kinder, z.B. Steckdosensicherungen. Die Kindertagespflegeperson achtet darauf, dass die Kinder sicher und gesund aufwachsen. Dazu gehört auch, dass das Essen ausgewogen und unter hygienischen Bedingungen zubereitet wird, nahrhaft ist und gut schmeckt. Die Kinder sind in der Kindertagespflege unfallversichert und die Kindertagespflegepersonen haben eine Haftpflichtversicherung.
Kleine, überschaubare Gruppe
Stabile Bindungs- und Bezugsperson
Individuelle Betreuung
Familiäre bzw. familienähnliche Situation
Flexible Betreuungszeiten möglich
Rücksichtnahme auf Ernährungsbesonderheiten
Kindgerechte Räumlichkeiten im häuslichen Umfeld oder kindgerecht eingerichteten Räumen
Alltagsbildung als Voraussetzung für schulische Bildung
Gesetzlicher Auftrag von Erziehung, Bildung und Betreuung
Angebot der Jugendhilfe mit Pflegeerlaubnis, Beratung und Versicherung