Corona-Virus und Kindertagespflege


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Informationen mit Stand vom 08.02.2022

Corona-KiTa-Studie

Vierteljährlich erscheinende Berichte zur aktuellen Corona-Situation in der Kindertagesbetreuung

Die deutschlandweite Studie untersucht aus medizinischer und sozialwissenschaftlicher Sicht, was die Pandemie für Kitas, die Tagespflege, Kinder und ihre Eltern bedeutet. Welche Infektionsrisiken bestehen in diesen Netzwerken? Vor welchen Herausforderungen stehen die Einrichtungen? Die Analysen beruhen auf einer breiten wissenschaftlichen Datenbasis: Neben den regelmäßigen bundesweiten Meldungen aus dem KiTa-Register sind das die Ergebnisse von Stichproben­befragungen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und bei Eltern.

Corona-KiTa-Studie

 

Corona-KiTa-Rat ruft Kindertagespflegepersonen zur Impfung auf

Beim Corona-KiTa-Rat ist auch der Bundesverband für Kindertagespflege durch die Bundesvorsitzende, Inge Losch-Engler, vertreten. Der Corona-KiTa-Rat ruft auch die Kindertagespflegepersonen auf, sich impfen zu lassen, um damit auch die Kinder zu schützen.

Lesen Sie den Aufruf hier.

Das Plakat dazu, auf dem auch der Bundesverband mit seinem Logo aufgeführt ist, kann hier zum Ausdrucken heruntergeladen werden.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat ein Informationsblatt herausgegeben.

Laden Sie hier Hinweise zur Anwendung von Corona-Schnelltests bei Kindern herunter. 

 


Infektion - Verdachtsfall - Quarantäne: Was ist zu tun?

Die Regelungen zum Verhalten bei einer Infektion, bei einem Verdachtsfall oder einer Quarantäne werden dem aktuellen Infektionsgeschehen zeitnah angepasst. Die jeweils geltenden Regelungen finden Sie bei den FAQs auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit .

Die Maßnahmen für Ihre Kindertagespflegestelle können sehr verschieden sein, je nachdem, wie der konkreter Fall aussieht. Fragen Sie daher bitte bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt oder dem Jugendamt nach.

Zeigen Sie einen Infektionsfall unbedingt an!

Falls es zu einer vorübergehenden Schließung kommt oder Kinder nicht betreut werden können, gibt es die Möglichkeit, Einnahmeausfälle durch Entschädigungszahlungen über § 56 IfSG zu kompensieren. 

Tipps für den pädagogischen Alltag

Besonders sehr junge Kinder brauchen Zeit zum Ankommen nach einer längeren Betreuungspause wegen der Schließung, einer Quarantäne oder auch ein Betretungsverbot der Kindertagespflegestelle. Vielleicht brauchen einige sogar eine kleine Eingewöhnungszeit. Video-Chats und Fotos von sich und der Kindertagespflegestelle halten die Erinnerung wach und können der Kontaktpflege zu den Kindern und ihren Eltern dienen.

Vor allem für Eltern, die sich für Ihre Kindertagespflegestelle interessieren, kann ein  virtueller Rundgang durch die Kindertagespflegestelle interessant sein, um sich im Vorhinein auf den bevorstehenden Besuch der Kindertagespflegestelle vorbereiten und den Übergang vielleicht leichter gestalten zu können. Um zu vermeiden, dass die Eltern die Wohnung betreten, könnten erste Kontakte draußen stattfinden.

Das Spielen mit den Schutzgegenständen und –maßnahmen lässt sie zur Normalität werden:

  • Wie sieht wohl der Teddy oder die Puppe mit einer Maske aus?
  • Das gründliche Händewaschen als regelmäßiges Wasserspiel und –erlebnis.
  • Ist hinter der Maske noch immer dieselbe Person anwesend?
  • Selbst Masken basteln und anlegen.
  • Gummihandschuhe als Luftballons aufblasen.
  • und vieles mehr….

Weitere Anregungen finden Sie auf dieser Liste.

Vom BMFSFJ und BMG wurden "Praxistipps für Kindertagesbetreuung im Regelbetrieb" herausgegeben mit vielen interessanten Hinweisen.

Was Kindertagespflegepersonen bei der Betreuung von Kindern bedenken sollten

Als Kindertagespflegeperson lässt sich Kontakt zu Kindern und Eltern nur schwer vermeiden, das Abstandsgebot kann während der pädagogischen Arbeit nicht eingehalten werden. Daher ist es umso wichtiger, zum Einen sich mit der Ansteckungsgefahr auseinanderzusetzen und das eigene Risiko einzuschätzen.  Zum Anderen sollte über Schutzmaßnahmen nachgedacht werden, die auch in der Kindertagespflege möglich sind.

Als eine sehr wirksame Maßnahme wird das Impfen gegen COVID-19 angesehen. Der Impfstoff ist inzwischen für alle ausreichend vorhanden und problemlos erhältlich. Lassen Sie sich impfen, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten!

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ein sehr empfehlenswertes Informationsmaterial herausgegeben.

Welche Schutzmaßnahmen können gegen das Ansteckungsrisiko in der Kindertagespflege nützlich sein?

  • Stellen Sie vor der Eingangstür Desinfektionsmittel zur Verfügung, damit sich die Eltern die Hände desinfizieren können. Nutzen Sie möglichst flüssiges Desinfektionsmittel oder Desinfektionstücher, kein Spray. Die Sprühpartikel könnten von den Kindern eingeatmet werden! Die Kinder sollten nach Betreten der Kindertagespflegestelle gründlich die Hände waschen.
  • Ein Info-Plakat über Hygienemaßnahmen zum Ausdrucken und Anbringen an der Eingangstür finden Sie hier.
  • Die BGW hat Verhaltensregeln als Plakat/Infoblatt für die Kindertagespflege herausgegeben. Sie finden es hier.
  • Verabreden Sie möglichst mit den Eltern, dass sie die Kindertagespflegestelle gar nicht betreten und das Kind an der Tür abgegeben und wieder angenommen wird.
  • Erklären Sie den Eltern, dass es günstig ist, wenn immer dieselbe Person das Kind bringt und abholt. Es sollte möglichst eine Person sein, die auch besonders auf sich und ihre eigene Hygiene achtet.
  • Stellen Sie auch Mund-Nasen-Schutz-Masken und ggf. Handschuhe bereit, falls die Eltern die Kindertagespflegestelle doch betreten wollen oder müssen und keine eigene Maske dabei haben.
  • Sprechen Sie mit den Eltern nur kurz und das Nötigste bei der Übergabe. Längere und ausführlichere Gespräche sollten besser per Telefon, Video-Chat oder im Freien stattfinden.
  • Betreuen Sie ggf. weniger Kinder als sonst und diese auch nur solange es unbedingt nötig ist.
  • Staffeln Sie die Zeiten des Bringens und Abholens der Kinder, damit nicht mehrere Kinder und Eltern aufeinander treffen.
  • Waschen Sie sich tagsüber häufig die Hände.
  • Lüften Sie die Räume häufiger.
  • Versuchen Sie Speichelkontakt mit den Kindern zu vermeiden. Lassen Sie sich nicht anhusten oder anniesen. Sollte Speichelkontakt erfolgt sein, waschen Sie sich anschließend die Hände und das Gesicht, wechseln Sie ggf. die Kleidung.
  • Wechseln Sie auch die Kleidung des Kindes u.U. mehrmals am Tag, wenn diese durch Speichel durchnässt ist.
  • Nutzen Sie beim Wickeln Gummihandschuhe, waschen und desinfizieren Sie sich anschließend die Hände und auch die Wickelunterlage.
  • Wechseln Sie die Handtücher mindestens einmal täglich und waschen Sie alle Textilien möglichst bei mindestens 60 º oder verwenden Sie Einmal-Handtücher.
  • Desinfizieren Sie regelmäßig die Türklinken und Gegenstände, die die Kinder und Sie angefasst haben könnten.
  • Waschen Sie Kuscheltiere oder andere Gegenstände, mit denen die Kinder umgehen, häufig und regelmäßig, möglichst alle drei Tage.

Auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. gibt es ständig aktualisierte und nützliche Tipps und Hinweise: https://www.dgkj.de/ .

Weitere nützliche Informationen zum Infektionsschutz finden Sie unter www.infektionsschutz.de . Dort finden sich auch weitere Materialien zum Anfordern und Ausdrucken, auch in unterschiedlichen Sprachen (https://www.infektionsschutz.de/mediathek/printmaterialien.html)

Weitere Anregungen finden Sie auf dieser Liste.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ein sehr empfehlenswertes Informationsblatt herausgegeben.

Vom BMFSFJ und BMG wurden "Praxistipps für Kindertagesbetreuung im Regelbetrieb" herausgegeben mit vielen interessanten Hinweisen.

 

Hinweise für Eltern in der Corona-Zeit

In Kindertagespflege werden vor allem sehr kleine Kinder von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater individuell und liebevoll betreut. Die intensive Beziehung und die Betreuung von kleinen Kindern erfordert körperliche Nähe. Trösten, Kuscheln und Pflegen geht nicht mit dem Abstand, der derzeit wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus geboten ist.

Daher liegt es in der Verantwortung aller, mit denen die Kindertagespflegeperson in Kontakt steht, dafür zu sorgen, dass sie selbst gesund bleiben und auch das Virus nicht an die Kindertagespflegeperson übertragen. Auch die Kinder können das Virus übertragen, sogar wenn sie selbst nicht krank werden.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie als verantwortungsvolle Eltern für sich selbst und für ihr Kind auch im privaten Umfeld auf Hygienemaßnahmen und Kontaktvermeidung achten. z.B. am Wochenende oder am Nachmittag nach der Betreuung durch die Kindertagespflegeperson.

Letztlich profitieren alle davon, dass die Kindertagespflegeperson gesund bleibt und die Betreuung Ihres Kindes und der anderen Kinder verlässlich weiterführen kann.

Die Kindertagespflegeperson wird vielleicht in der nächsten Zeit ungewöhnliche und strenge Regeln aufstellen, die zu beachten unerlässlich sind. Bitte beachten Sie:

  • Bringen Sie das Kind nur in die Kindertagespflegestelle, wenn es vollständig gesund ist und keinerlei Erkältungssymptome zeigt. Auch wenn Sie sich selbst krank fühlen oder die typischen Symptome wie Husten und Fieber haben, halten Sie sich der Kindertagespflegestelle fern.
  • Es wäre gut wenn das Kind nur von einer Person gebracht und abgeholt werden kann, die auch besonders auf sich und ihre eigene Hygiene achtet.
  • Besonders sehr junge Kinder müssen sich nach der längeren Pause wieder an die Kindertagespflege und die Tagesmutter/ den Tagesvater gewöhnen. Planen Sie Zeit ein, die das Kind zum Ankommen braucht, vielleicht sogar eine kleine Eingewöhnungszeit. Sehen Sie gemeinsam mit dem Kind Fotos von der Kindertagespflegeperson und der Kindertagespflegestelle an.
  • Vermeiden Sie eigene Kontakte zu anderen Personen, halten Sie Abstand und vermeiden Sie alles, was dazu führen kann, sich selbst zu infizieren oder Überträger des Virus zu werden. Dazu gehören auch Kontakte zu anderen Familien, gemeinsame Ausflüge oder Begegnungen.
  • Achten Sie bereits beim Betreten des Hauses bzw. auf der Straße darauf, dass Sie und Ihr Kind möglichst wenige Gegenstände wie z.B. Türklinken berühren. Lassen Sie Ihr Kind in öffentlichen Verkehrsmitteln nichts anfassen. Nutzen Sie ggf. lieber einen Kinderwagen. Nehmen Sie ihr Kind an die Hand.
  • Gehen Sie bis nur bis zur Eingangstür und betreten Sie möglichst nicht die Wohnung der Kindertagespflegeperson. Falls doch, desinfizieren Sie sich vor dem Betreten der Wohnung die eigenen und bestenfalls auch die Hände des Kindes mit einem Tuch und/oder Desinfektionsmittel.
  • Benutzen Sie Schutzkleidung wie Einmalhandschuhe und Schuh-Überzieher.
  • Geben Sie keine Brotdosen, Trinkflaschen usw. mit.
  • Waschen Sie Kuscheltiere oder andere Gegenstände, die unbedingt mitgebracht werden müssen, häufig und regelmäßig, möglichst bei 60 Grad. Desinfizieren Sie Schnuller regelmäßig in kochendem Wasser oder einem Sterilisator.
  • Lassen Sie das Kind nur so lange in der Kindertagespflegestelle betreuen, wie unbedingt nötig. Je kürzer die Zeit des Kontaktes ist, umso besser.
  • Verwenden Sie möglichst Baumwollkleidung für das Kind, die bei mindestens 60º C gewaschen wird. Wechseln Sie Kleidung täglich und bringen Sie reichlich Wechselwäsche, damit das Kind auch während des Tages frisch angezogen werden kann, wenn die Wäsche eventuell von Speichel durchnässt ist.
  • Bedenken Sie bitte, dass Sie eventuell mehr Zeit für das Bringen und Abholen des Kindes benötigen, weil nur ein Kind nach dem anderen gebracht und geholt werden kann und auch Zeit für die Hygienemaßnahmen nötig ist.
  • Bei der Übergabe des Kindes ist es sinnvoll, eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen. Das wird für das Kind befremdlich sein. Zeigen Sie es vorher dem Kind, damit es Sie auch mit einer Maske nicht als fremd erlebt. Dies ist besonders bei Kindern bis drei Jahre wichtig. Vielleicht kann ja das Kuscheltier auch einmal eine Maske tragen…
  • Seien Sie stets für die Kindertagespflegeperson telefonisch erreichbar. Falls eines der Kinder in der Kindertagespflegestelle, die Kindertagespflegeperson selbst oder eines der Familienmitglieder Krankheitssymptome einer COVID-19-Erkrankung zeigt oder Fieber bekommt, muss die Kindertagespflegeperson umgehend das Gesundheitsamt informieren. Dieses entscheidet, wie weiter vorgegangen wird. Es kann sein, dass alle Kinder SOFORT abgeholt werden müssen.

Bleiben Sie gesund und tun Sie alles dafür, was dazu beiträgt!

Sorgen Sie im Interesse aller Eltern und Kinder dafür, dass auch die Tagesmutter/ der Tagesvater gesund bleibt!

Diese Hinweise für Eltern können auch als Info-Blatt heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Wie geht das mit dem Krankentagegeld für Kinder?

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann.

Wie muss der Anspruch nachgewiesen werden?

Ist das Kind krank, muss der Betreuungsbedarf gegenüber der Krankenkasse mit einer Bescheinigung vom Arzt nachwiesen werden. Dafür wird die "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" ausgefüllt. Muss ein Kind aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung zu Hause betreut werden, genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung.

Hier finden Sie eine Musterbescheinigung, die auch von Kindertagespflegestellen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt.

Darf der komplette Anspruch für Schul-/Kitaschließungen auch für die Kindertagespflege verwendet werden?

Ja. Die 20 bzw. 40 Tage können sowohl für die Betreuung eines kranken Kindes verwendet werden als auch für die Betreuung, weil die Schule, Kita oder Kindertagespflegestelle geschlossen bzw. die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang eingeschränkt wurde.

 
Weitere Informationen zu den Regelungen rund um die Erweiterung der Kinderkrankentage finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit oder auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Wie kann das eigene Risiko eingeschätzt werden?

Bitte denken Sie unter anderem über folgende Aspekte nach:

  • Wie ist Ihre eigene gesundheitliche Lage? Gehören Sie selbst der Risikogruppe an oder eine Ihnen nahestehende Person - ob im Haushalt mit lebend oder eine Person, für die Sie da sein möchten und die durch Ihre Tätigkeit gefährdet sein könnte?
  • Haben Sie den Eindruck, dass Sie unter Einhaltung möglicher Vorsichtsmaßnahmen und mit entsprechender Umsicht im Alltag Kinder betreuen können?
  • Was brauchen Sie, um selbst sicher und physisch und psychisch stabil zu sein?
  • Was können die Eltern tun, um Ihnen Sicherheit und Unterstützung zu vermitteln?
  • Welchen Ansteckungsrisiken sind Sie außerhalb ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson noch ausgesetzt, z.B. durch Kontakte zur Außenwelt, durch Familienangehörige und deren Außenkontakte?
  • Welche Strategien haben Sie in der Vergangenheit angewandt, um sich vor der Ansteckung mit Krankheiten durch die von Ihnen betreuten Kinder zu schützen und welche können auch jetzt tauglich sein?

Sprechen Sie in jedem Fall mit den Eltern über Ihre Situation und Ihre Überlegungen. Erklären Sie Ihnen, welche Maßnahmen Sie ergreifen, um auch die Kinder und die Eltern zu schützen. Führen Sie mit allen Eltern dieses Gespräch per Telefon, Video-Chat oder im Freien möglichst bevor die Betreuung wieder beginnt.

Eine Sammlung von Hinweisen für Eltern können Sie hier herunterladen.

Wie ist das jetzt mit Erste-Hilfe-Kursen?

Die Kurse zur ersten Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern sollen nach Auffassung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) grundsätzlich nicht als Online-Angebot sondern als Präsenzkurse stattfinden, weil das wesentliche Element dabei das Üben der Notfallmaßnahmen ist. 

Sofern es sich um Auffrischungskurse handelt, können dafür ggf. die Fristen verlängert werden (z.B. von zwei auf drei Jahre). Genauere Auskünfte erteilen die Landesunfallkassen.

Tipps für die Fachberatung

Kindertagespflegepersonen sehen sich in der Betreuung von Kindern in der Zeit der Corona-Pandemie besonders herausgefordert. Junge Kinder betreuen ist mit Abstand-Halten und Sicherheitskleidung, Mund-Nasen-Schutzmasken und Schutzhandschuhen zu tragen ist schlicht nicht möglich. Selbst die erforderlichen Hygienemaßnahmen sind im Alltag manchmal schwer einzuhalten. In dieser Situation ist die Fachberatung besonders gefragt und auch gefordert. Schließlich ist die Corona-Pandemie ein Thema, das auch Fachberater*innen selbst sehr beschäftigt. Lesen Sie hier unsere Tipps für die Fachberatung.

Vom BMFSFJ und BMG wurden "Praxistipps für Kindertagesbetreuung im Regelbetrieb" herausgegeben mit vielen interessanten Hinweisen.

Checkliste für die Praxis der Fachberatung

In der Praxis der Fachberatung stellen sich derzeit ganz konkrete Umsetzungsfragen. Diese Checkliste gibt einige Anregungen zum Weiterdenken. Wenn Sie Ergänzungen dazu haben, schreiben Sie uns bitte! Vielen Dank.

Hinweise für Bildungsträger

Als Bildungsträger unter den gegebenen Bedingungen Präsenzveranstaltungen durchzuführen, ist eine besondere Herausforderung.

Neben den in den jeweiligen Tagungshäusern bestehenden Hygieneregeln, empfiehlt es sich, vertragliche Vereinbarungen mit den Referent*innen und Teilnehmenden zu treffen für den Fall eines kurzfristigen Ausfalls der Veranstaltung oder einer Verhinderung der Teilnahme.

Vor Beginn jedes Seminartermins sollte sich der Bildungsträger eine Bestätigung aller Anwesenden unterschreiben lassen, dass aktuell keine Bedenken für eine Teilnahme bzw. die Ausführung der Referent*innentätigkeit bestehen. Ein Muster für ein Corona-Kontaktformular finden Sie hier.

Wenn Sie sich für die Durchführung von Online-Formaten für die Grundqualifizierung entscheiden, beachten Sie unsere Ergänzung zur Richtlinie zur Vergabe der Zertifikate und treten Sie mit uns in Verbindung, damit Ihre Teilnehmer*innen auch das Zertifikat erhalten können.


Rechtliche Informationen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat uns rechtliche Informationen der Rechtsanwältin Iris Vierheller zur Verfügung gestellt. Lesen Sie hier mehr

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hat ebenfalls sehr umfängliche Rechtsinformationen u.a. zur Kindertagespflege veröffentlicht. Klicken Sie bei "Tagespflege".

Wer kommt für den Einnahmeausfall auf?

Sollte eine Kindertagespflegeperson selbst oder ein Kind an einer meldepflichtigen ansteckenden Krankheit, erkrankt oder infiziert sein und wird die Kindertagespflegestelle deshalb geschlossen, kann ggf. nach § 56 IfSG (Infektionsschutzgesetz) eine Entschädigung gezahlt werden.

Wird die Schließung vorsorglich angeordnet, ohne dass es einen Verdachts- oder Krankheitsfall gibt, fällt dies nicht unter § 56 IfSG! Dasselbe gilt, wenn sich Kindertagespflegepersonen in Selbstisolation begeben oder wenn Kinder vorsorglich nicht in die Kindertagespflegestelle gebracht werden, falls in deren Umfeld ein Corona-Verdachtsfall aufgetreten ist. 

In den Kommunen können Regelungen getroffen werden, dass die laufende Geldleistung weitergezahlt wird, ggf. abzüglich eines Anteils für die Verpflegung der Kinder. Ggf. können auch fianzielle Leistungen durch Bundesmittel wie beispw. das "Sozialschutz-Paket" oder andere Corona-Wirtschaftshilfen beantragt werden, um existenzielle Nöte und den Wegfall von sozialen Dienstleistungen zu vermeiden. Genaue Auskünfte erteilen die Jugendämter.

Ein Überblick über verschiedene Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Wie ist es mit Kindertagespflegepersonen, die im Angestelltenverhältnis tätig sind?

Grundsätzlich hat ein*e Arbeitnehmer*in Anspruch auf Weiterzahlung des Lohns bzw. auf Kurzarbeitergeld. Wird das Entgelt für die Kindertagespflege während des Betreuungsverbots nicht weitergezahlt, bleibt der Anstellungsträger in seiner Verpflichtung und kann ggf. Kurzarbeitergeld beantragen.

Wird das Entgelt für die Kindertagespflege üblicherweise per Abtretungserklärung von der Kindertagespflegeperson an den Anstellungsträger abgetreten und wird es auch bei Schließung der Kindertagespflege wegen des Corona-Virus weitergezahlt, dürfte sich nicht viel ändern.

 

Was machen Kindertagespflegepersonen, die einer Risikogruppe angehören?

Kindertagespflegepersonen, die aufgrund ihres Alters oder aufgrund von Vorerkrankungen zur Gruppe der Personen gehören, die ein besonders gefährdet sind, wenn sie infiziert werden, sollten sich für den Schutz ihrer Gesundheit möglichst impfen lassen oder/und gut abwägen, ob es eventuell besser wäre, die Kindertagespflegestelle für eine gewisse Zeit zu schließen.

Eventuell ist es möglich, eine individuelle Lösung mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger zu vereinbaren. Vielleicht kann eine Kindertagespflegeperson übergangsweise auch eine andere Tätigkeit ausüben, die im Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetzes (SodEG) definiert ist und einen Einnahmeausfall kompensiert.

Ansonsten gilt leider der Grundsatz, dass selbstständig Tätige das unternehmerische Risiko selbst tragen müssen.

 


Interessante Materialien zum Thema:

Kind sein in Zeiten von Corona - Ergebnisbericht zur Situation von Kindern während des Lockdowns im Frühjahr 2020

Corona-KiTa-Studie - Vierteljährlich erscheinende Berichte zur aktuellen Corona-Situation in der Kindertagesbetreuung

 


Seit dem 16.03.2020 haben wir hier aktuelle Entwicklungen der Kindertagespflege zusammengefasst. In der ersten Zeit ging es vor allem darum, ob die Kindertagespflegestellen auch geschlossen werden oder nicht und wie es dann mit der Finanzierung weitergeht. Danach tauchten mehr und mehr die Befürchtungen und Fragen danach auf, wie es denn sein würde, wenn die Kinder (wieder) in die Kindertagespflegestellen kommen würden. Wie es mit dem Infektionsrisiko ist und wie der praktische Alltag aussehen würde.

Aus pädagogischer Sicht und in Hinblick auf die Berufstätigkeit der Eltern und die Notwendigkeit der Entlastung von Eltern hat sich der Bundesverband dafür ausgesprochen, so weit irgend möglich die Betreuung der Kinder in der Kindertagespflege weiter möglich zu machen - wohlwissend, dass die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ein erhebliches Infektionsrisiko mit sich bringen kann.

Wir werden weiterhin diese Seite mit Informationen aktuell halten. Bitte schicken Sie uns Ihre Hinweise und Tipps, die wir auf diese Weise allen anderen Kindertagespflegepersonen und Fachberater*innen zur Verfügung stellen können.

Und nach wie vor am wichtigsten: Bleiben Sie gesund!