Als Kindertagespflegeperson sind Sie in der Regel selbstständig tätig. Das bedeutet, dass Sie für Ihre Tätigkeit ein steuerpflichtiges Entgelt vom öffentlichen Jugendhilfeträger oder von den Eltern der Kinder erhalten. Die Sach- und Betriebskosten werden zusätzlich erstattet. Außerdem steht Ihnen, wenn Sie über die öffentliche Jugendhilfe die Kindertagespflege anbieten, die Erstattung der Unfallversicherungsbeiträge in voller Höhe zu, ebenso die Hälfte der Beiträge für eine Altersvorsorge und für die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Beträge sind steuerfrei.
Sie müssen jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben und für ihre Versicherungen selbst sorgen. Falls eventuell nicht immer alle Plätze belegt sein sollten oder für den Fall, dass Sie durch Fehlzeiten, Krankheit oder Urlaub einmal weniger Einnahmen haben, müssen Sie entsprechend vorsorgen.
Das hört sich erstmal schwierig an, kann aber auch Vorteile haben: als Selbstständige können Sie selbst entscheiden, wie Ihr Alltag aussehen wird.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen erhalten Sie beim Jugendamt bzw. dem öffentlichen Jugendhilfeträger Ihres Wohnortes, bei einem freien Träger oder Verein, der sich mit dem Thema Kindertagespflege beschäftigt. Im Internet finden Sie weitere Informationen im Online-Handbuch Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.