FAQ – Häufig gestellte Fragen
...von Bildungsträgern:
...von Bildungsträgern:
Der fachlich-inhaltliche Schwerpunkt der kontinuierlichen Kursbegleitung (z.B. Frühpädagogik, Existenzgründung) ist nicht festgelegt. Die kontinuierliche Kursbegleitung sollte aber auf jeden Fall die Spezifika der Kindertagespflege sehr gut kennen und verstehen und ausgeprägte methodische Kompetenzen im Begleiten und Moderieren von Gruppen besitzen, reflexive Methoden, Feedbackgespräche, usw. anwenden können.
Im QHB werden die Kriterien benannt, z.B.:
Anreizsysteme und Anerkennung für die Praxisanleitungen (ideell und/oder finanziell) wären wünschenswert. Die konkrete Ausgestaltung ist eine Steuerungsaufgabe der Kommunen und Länder.
Der Bildungsträger sollte seine Kosten kalkulieren und mit den Kostenträgern, Ländern und Kommunen entsprechend verhandeln. Für die Startphase ist vorgesehen, dass der Bund für die Umsetzung des Qualifizierungshandbuchs auch Zuschüsse im Rahmen des neuen Bundesprogramms "ProKindertagespflege" zur Verfügung stellt.
Im QHB selbst sind Module und Materialien zur Vorbereitung, Begleitung und Auswertung des Praktikums zu finden. Daneben hat der Bundesverband eine Broschüre mit Materialien und Informationen zum Praktikum herausgegeben. Sie enthält u.a. auch einen Mustervertrag. Die Broschüre kann hier bestellt oder heruntergeladen werden.
Sicherlich braucht es mehr Vorbereitungszeit, das neue QHB umzusetzen, sowohl für den Bildungsträger wie auch für die Referent*innen. Es ist ein neues Konzept, ein anderer Ansatz und umfangreicher als bisher. Wie viel das im Einzelnen für die Organisation des Kurses oder auch die Umsetzung sein wird, hängt sehr von den bisher vorhandenen Voraussetzungen beim Bildungsträger, der Struktur und der Kompetenz der Referent*innen ab.
Bildungsträger, die den Gütesiegelkriterien entsprechen, sind bereits gut aufgestellt. Sie brauchen Referent*innen, die in der Lage sind, kompetenzorientierte Erwachsenenbildung umzusetzen. Dieser Ansatz ist nicht allen Referent*innen bekannt und geläufig. Dem entsprechend sollten die Referent*innen entsprechende Zusatzqualifikationen nachweisen (z.B. in TZI, Supervision o.ä., Train-the-Trainer-Seminar des Bundesverbandes) oder anderweitig ihre Kompetenz auf diesem Gebiet darlegen können.
Die tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung (160 UE) sollte in Modulen über einen Zeitraum von 4-6 Monaten stattfinden. Die anschließende tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung (140 UE) bzw. die Anschlussqualifizierung (160+) sollte sich über 9-12 Monate erstrecken.