FAQ – Häufig gestellte Fragen

...von Bildungsträgern:

Welche fachlichen Voraussetzungen muss die kontinuierliche Kursbegleitung mitbringen?

Der fachlich-inhaltliche Schwerpunkt der kontinuierlichen Kursbegleitung (z.B. Frühpädagogik, Existenzgründung) ist nicht festgelegt. Die kontinuierliche Kursbegleitung sollte aber auf jeden Fall die Spezifika der Kindertagespflege sehr gut kennen und verstehen und ausgeprägte methodische Kompetenzen im Begleiten und Moderieren von Gruppen besitzen, reflexive Methoden, Feedbackgespräche, usw. anwenden können.

Welche Kindertagespflegestellen sind als Praktikumsstellen geeignet?

Im QHB werden die Kriterien benannt, z.B.:

  • Mehrjährige praktische Erfahrungen als Kindertagespflegeperson mit Pflegerlaubnis,
  • Betreuung mehrerer Kinder, auch von Kindern in den ersten drei Lebensjahren,
  • Qualifikation als pädagogische Fachkraft
  • Anleiter/innenschulung (durch den Bildungsträger) oder mehrjährige Erfahrung in der Anleitung von Praktikantinnen/Praktikanten im pädagogischen Bereich.

 

Bekommen die Praxisstellen eine „Entlohnung“?

Anreizsysteme und Anerkennung für die Praxisanleitungen (ideell und/oder finanziell) wären wünschenswert. Die konkrete Ausgestaltung ist eine Steuerungsaufgabe der Kommunen und Länder.

Kontinuierliche Kursbegleitung und Referent/-innen in Doppelmoderation und zusätzlicher Umfang der Qualifizierung – wie kann das finanziert werden?

Der Bildungsträger sollte seine Kosten kalkulieren und mit den Kostenträgern, Ländern und Kommunen entsprechend verhandeln. Für die Startphase ist vorgesehen, dass der Bund für die Umsetzung des Qualifizierungshandbuchs auch Zuschüsse im Rahmen des neuen Bundesprogramms "ProKindertagespflege" zur Verfügung stellt.

Wo sind Unterlagen für die Organisation eines Praktikums zu finden?

Im QHB selbst sind Module und Materialien zur Vorbereitung, Begleitung und Auswertung des Praktikums zu finden. Daneben hat der Bundesverband eine Broschüre mit Materialien und Informationen zum Praktikum herausgegeben. Sie enthält u.a. auch einen Mustervertrag. Die Broschüre kann hier bestellt oder heruntergeladen werden. 

 

 

Welchen Vorlauf braucht die Organisation eines Kurses? Wie viel Vorbereitungszeit ist nötig?

Sicherlich braucht es mehr Vorbereitungszeit, das neue QHB umzusetzen, sowohl für den Bildungsträger wie auch für die Referent*innen. Es ist ein neues Konzept, ein anderer Ansatz und umfangreicher als bisher. Wie viel das im Einzelnen für die Organisation des Kurses oder auch die Umsetzung sein wird, hängt sehr von den bisher vorhandenen Voraussetzungen beim Bildungsträger, der Struktur und der Kompetenz der Referent*innen ab.

Welche Standards brauchen Bildungsträger? Wie finden Sie Referent*innen?

Bildungsträger, die den Gütesiegelkriterien entsprechen, sind bereits gut aufgestellt. Sie brauchen Referent*innen, die in der Lage sind, kompetenzorientierte Erwachsenenbildung umzusetzen. Dieser Ansatz ist nicht allen Referent*innen bekannt und geläufig. Dem entsprechend sollten die Referent*innen entsprechende Zusatzqualifikationen nachweisen (z.B. in TZI, Supervision o.ä., Train-the-Trainer-Seminar des Bundesverbandes) oder anderweitig ihre Kompetenz auf diesem Gebiet darlegen können.

Über welchen Zeitraum sollte sich eine Grundqualifizierung erstrecken?

Die tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung (160 UE) sollte in Modulen über einen Zeitraum von 4-6 Monaten stattfinden. Die anschließende tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung (140 UE) bzw. die Anschlussqualifizierung (160+) sollte sich über 9-12 Monate erstrecken.