Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu dürfen, braucht man eine Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII). Diese wird vom örtlichen Jugendamt ausgestellt. In der Regel muss man dafür folgende Nachweise erbringen:
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Gesundheitsnachweis
- Kurs in Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern
- Hausbesuch durch das Jugendamt
- Grundqualifizierung
Bisher war es in den meisten Bundesländern üblich, eine Grundqualifizierung im Umfang von 160 Unterrichtsstunden zu besuchen. Diese wird von einem Bildungsträger angeboten. Adressen von Bildungsträgern erfährt man beim örtlichen Jugendamt. Adressen von Bildungsträgern, die mit dem Bundesverband für Kindertagespflege kooperieren, finden Sie hier.
Dieser Standard wird zunehmend weiterentwickelt. Dazu hat das Deutsche Jugendinstitut (DJI) ein Qualifizierungshandbuch (QHB) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet.
Dieses hat einen Umfang von:
300 Unterrichtsstunden, die bei einem Bildungsträger besucht werden müssen
+ 40 Stunden Praktikum in einer Kita
+ 40 Stunden Praktikum in einer Kindertagespflegestelle
+ Selbstlerneinheiten
Nach den ersten 160 Unterrichtsstunden erfolgt eine Zwischenauswertung. Die Qualifizierung endet mit einem Kolloquium. Anschließend kann man ein Zertifikat des Bundesverbands für Kindertagespflege oder eine Teilnahmebestätigung vom Bildungsträger bekommen.
Keine Sorge: Wenn Sie bereits eine Pflegeerlaubnis haben, ist diese weiterhin gültig wie bisher.
Falls Sie sich daran anschließend weiterqualifizieren möchten, um auf den aktuellen Stand zu kommen, oder wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre Fachberaterin, ihren Fachberater im örtlichen Jugendamt oder an den Bildungsträger in Ihrer Nähe, der die Grundqualifizierung für die Kindertagespflege anbietet.