Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2018 wurde die „Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bis 2025“ festgeschrieben. Der Bundesverband für Kindertagespflege begrüßt diese Zielstellung. Die Herausforderungen für Bund, Länder und Kommunen sind dabei enorm. Je nach Schätzungen werden zwischen 600.000 und einer Million zusätzliche Betreuungsplätze benötigt. Diese Zahl ist ohne Kindertagespflegepersonen nicht zu erreichen.
Zu diesem Thema hat der Bundesverband für Kindertagespflege am 21.08.2020 einen Fachtag veranstaltet. Dort wurde der aktuelle Stand der Beratungen in der Bundesregierung durch die Referatsleiterin im BMFSFJ, Marion Binder, vorgestellt. Anschließend wurden einige Aspekte dieses Themas diskutiert.
Nachfolgend finden Sie die Eingangsreferate, eine Zusammenfassung der Diskussion und offener Fragen zu diesem Thema sowie einige für diesen Prozess relevante Stellungnahmen und Positionen.
Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern
Marion Binder, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Schulkinder in der Kindertagespflege
Dr. Eveline Gerszonowicz, Bundesverband für Kindertagespflege
Kindertagespflege in Baden-Württemberg
Jana Lux, Tageselternverein Kreis Esslingen e.V.
Diskussion und offene Fragen - Zusammenfassung der Ergebnisse
Ergänzendes Material:
Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Anhörung am 15.06.2020
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV): Empfehlungen des zur Implementierung und Ausgestaltung eines Rechtsanspruches auf ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung für schulpflichtige Kinder in der Grundschulzeit
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ: Kind- und jugendgerechte Ganztagsbildung (Positionspapier)
Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen e.V. - AGF: Anforderungen an die Qualität der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter aus Familienperspektive (Positionspapier)