Fachtagung für Mitglieder am 04.04.2014
Wohin mit dem Kind?
Vertretungsregelungen in der Kindertagespflege
Für Eltern ist die Verlässlichkeit der Kinderbetreuung ein wichtiges Anliegen und für Kindertagespflegepersonen eine Notwendigkeit. Im § 23 SGB VIII hat daher der Bundesgesetzgeber geregelt, dass der öffentliche Jugendhilfeträger bei Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherstellt.
Trotz gesetzlicher Vorgabe kommt es dennoch in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Handhabungen bei der Umsetzung. U. a. werden Kindertagespflegepersonen aufgefordert, selbst für eine Vertretung zu sorgen. Andererorts haben Kommunen in Zusammenarbeit mit den Fachdiensten hervorragende Vertretungskonzepte entwickelt.
Neben den pädagogischen Anforderungen zum Schutz der Kinder sind wesentliche strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
In der Veranstaltung wurden die spezifischen Anforderungen an die Vertretung und der damit verbundenen Strukturfragen vorgestellt und vertieft. Daneben wurden gute Praxisbeispiele vorgestellt und auf Übertragbarkeit überprüft. Hierzu wurde jedes einzelne Beispiel in einer kleinen Gruppe diskutiert und die wesentlichen positiven und negativen Aspekte festgehalten.
Wohin mit dem Kind? - Vertretungsfälle und mögliche Auswirkungen,
Dr. Eveline Gerszonowicz, Bundesverband für Kindertagespflege
Landesregelungen am Beispiel Berlins,
Evelyn Kubsch, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Folgende Praxisbeispiele/Vertretungsmodelle wurden vorgestellt:
Marburg und Hochtaunuskreis (Hessen),
Ursula Diez-König, Hessisches Kindertagespflegebüro
Stadt Cottbus (Brandenburg),
Gudrun Kwijas, Stadtjugendamt Cottbus
Beispiele aus Sachsen,
Simone Kühnert, IKS - Informations- und KoordinierungsstelleKindertagespflege in Sachsen
Göttingen (Niedersachsen),
Ute Krüger, Niedersächsisches Kindertagespflegebüro
Die Diskussionsergebnisse zu den einzelnen Beispielen wurden zusammengefasst. Lesen Sie hier.