Großtagespflege

Mehr als fünf Kinder - mehr als eine Kindertagespflegeperson: Kindertagespflege im Verbund/Großtagespflege

Unter Kindertagespflege im Verbund/ Großtagespflege versteht man in der Regel die gemeinsame Betreuung von mehr als 5 Kindern durch zwei oder mehr Kindertagespflegepersonen. Die Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen ist in den Bundesländern und Kommunen zum Teil sehr unterschiedlich. In manchen Bundesländern ist die Großtagespflege als eine Form der Kindertagespflege gar nicht vorgesehen.

Lesen Sie hier interessante Berichte und Beiträge rund um das Thema Großtagespflege.

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Der Bundesverband hat eine Broschüre mit grundlegenden Informationen und der Dokumentation der Diskussion zu diesem Thema herausgegeben: