Nach § 24 SGB VIII ist es möglich, Schulkinder ergänzend zur institutionellen oder Ganztagschulbetreuung oder bei individuellem Bedarfauch in Kindertagespflege zu betreuen. In manchen Bundesländern ist dies verbreiteter als in anderen.
Hier finden Sie Materialien zu diesem Thema. Wenn Sie einen interessanten Hinweis haben, schicken Sie uns bitte eine Information dazu.
Positionen und Empfehlungen:
Empfehlungen des Deutschen Vereins
Literatur:
Gängler: Der Hort im Sog der Ganztagsschule
Weiteres Material:
Dokumentation der Fachtagung zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auch in der Kindertagespflege ( 21.08.2020)
Zusammenfassung der Workshopergebnisse bei der Länderkonferenz im Sept. 2014