Wie hoch der Eigenbeitrag der Eltern für öffentlich geförderte Kindertagespflege ist, hängt vom Einkommen der Eltern oder des erziehungsberechtigten Elternteils ab. Dabei wird auch berücksichtigt, wie viele Stunden am Tag bzw. in der Woche das Kind betreut wird. In manchen Bundesländern ist die Betreuung der Kinder in der Kindertagespflege für die Eltern kostenfrei, es fällt dann nur ein Kostenbeitrag für das Essen an. Eltern mit geringem Einkommen zahlen u.U. grundsätzlich keinen Beitrag. Genauere Informationen erhalten Sie über Ihr zuständiges Jugendamt.
Bei der privat finanzierten Kindertagespflege wird die Höhe der Bezahlung zwischen Eltern und der Kindertagespflegeperson frei vereinbart. Entscheidend ist dabei, welche Leistungen in dieser Vergütung enthalten sind, beispielsweise die Verpflegung des Kindes.